6.3 Der Vorwurf der Widerhandlungen gegen das BetmG ist eng verknüpft mit den beiden mutmasslichen Entführungen und stützt sich insbesondere auf die Aussagen von D.________ und F.________. Betreffend die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen kann grundsätzlich auf E. 5.5 f. verwiesen werden. Ihre Aussagen bezüglich der Widerhandlungen gegen das BetmG sind ebenfalls plausibel, wobei sie ihre eigene Rolle bei den Drogendelikten eher zu überspielen scheinen. F.________ ist aber insbesondere auch deshalb glaubhaft, weil er sich zum Teil selbst belastet.