6. 6.1 Zum Verdacht der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) zog das Zwangsmassnahmengericht in Erwägung: D.________ gab anlässlich seiner Einvernahme vom 14. November 2020 an, er habe aus dem Auto in Derendingen beobachtet, wie E.________ einen grossen Block (Grösse DIN A5) Kokain aus dem Kofferraum genommen habe. Danach seien E.________ und Beschuldigte mit ihm nach Biberist gefahren, wo sie an der I.________ in den zweiten Stock gegangen seien und mit viel Geld in Couverts wieder nach draussen gekommen seien. Danach sei man in Richtung Biel gefahren.