_, ohne darzulegen, welche Punkte er meint. Inwiefern die objektiven Beweismittel, nämlich die Unfallspuren am Auto und die Videoaufzeichnungen des Polizeipostens in der Spitalstrasse die Behauptungen des Beschwerdeführers stützen, wie dieser geltend macht, führt er ebenfalls nicht aus und ist auch nicht ersichtlich. Zusammengefasst sprechen mehrere Elemente für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von F.________ und es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer diesen gemeinsam mit E.________ an einem Tag im Oktober 2020 entführt und verprügelt hat.