Aufgrund der geltend gemachten Ereignisse ist auch klar, dass D.________ den Beschwerdeführer identifizieren können muss. Dass die Staatsanwaltschaft das Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und den beiden mutmasslichen Opfern sowie die Beziehung zwischen selbigen (noch) nicht näher ermittelt hat, bestätigt lediglich, dass die Ermittlungen noch am Anfang stehen, kann den vorhandenen dringenden Tatverdacht allerdings nicht entkräften. Zusammengefasst sprechen mehrere Elemente für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.________ und es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer und E.__