der Tritte, die Wehrlosigkeit des Opfers, die Traktierung mit weiteren Gegenständen oder die Einwirkung mehrerer Personen, hinzutreten muss (Urteile des Bundesgerichts 6B_529/2020 vom 14. September 2020 E. 3.3; 6B_1180/2015 vom 13. Mai 2016 E. 4.1; mit weiteren Hinweisen). 5.4 Das Zwangsmassnahmengericht erachtet den dringenden Tatverdacht in Bezug auf versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung als erfüllt. Dagegen bringt der Beschwerdeführer u.a. vor, die Vorinstanz sei nicht auf die Animositäten zwischen ihm und F._____