5.2 Soweit der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdeschrift wiederholt geltend macht, das Zwangsmassnahmengericht habe die Glaubhaftigkeit von Aussagen der Parteien nicht bzw. nicht abschliessend zu würdigen, kann ihm in Bezug auf die vorliegende Konstellation nicht gefolgt werden bzw. ist nicht klar, was er daraus zu seinen Gunsten ableiten will. Es muss ihm die Erwägung des Bundesgerichts entgegengehalten werden, auf welche er selbst in seiner Eingabe Bezug nimmt: […]