4. Dem Haftverfahren liegt gemäss Haftantrag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen den Beschwerdeführer läuft seit dem 11. Mai 2020 eine Strafuntersuchung. Im Verlauf des Jahres 2020 ist eine Vielzahl von Vermögensdelikten hinzugekommen (vgl. die Aufzählung auf S. 2 des Haftantrags). Am 13. November 2020 meldete sich D.________ bei der Polizei und machte geltend, er sei vom Beschwerdeführer und E.________ entführt und zusammengeschlagen worden. Er habe sich zuerst freiwillig in ihr Auto gesetzt, da sie ihm angeboten hätten, ihn nach Langenthal mitzunehmen, sie seien dann aber in Richtung Solothurn gefahren.