Gleichzeitig stellte sie der Beschwerdekammer die Kopien des Antrags auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 1. April 2021 inkl. der dazugehörigen Beilagen zu. Die Eingaben des Zwangsmassnahmengerichts und der Staatsanwaltschaft wurden dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. April 2021 zugestellt.