Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Maître B.________, am 12. April 2021 (Poststempel: 13. April 2021) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte – unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen – die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die sofortige Freilassung des Beschwerdeführers, eventualiter die Anordnung von Ersatzmassnahmen, subeventualiter die Verkürzung der Untersuchungshaft auf maximal einen Monat. Mit Verfügung vom 14. April 2021 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren.