1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ermittelt gegen A.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Entführung, Diebstahls, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie diversen weiteren Delikten. Mit Entscheid vom 3. April 2021 versetzte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den am 30. März 2021 festgenommenen A.________ wegen Flucht-, Kollusions- und Wiederholungsgefahr für eine Dauer von drei Monaten (d.h. bis am 30. Juni 2021) in Untersuchungshaft. Dagegen erhob A._____