6 Ankündigung der Beschwerdeerhebung 50 Minuten nach Kenntnisnahme des negativen Haftentscheids nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung verspätet ist (Urteile des Bundesgerichts 1B_455/2016 vom 9. Dezember 2016 E.2.1; 1B_158/2015 vom 26. Mai 2015 E.3.2). Die Beschwerdekammer in Strafsachen sieht eine Ankündigung der Beschwerdeerhebung innert einer Zeitspanne in der Grössenordnung von rund 20 Minuten mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichts 1B_455/2016 vom 9. Dezember 2016, E.2.1) noch als unmittelbar an.