Da das Regionalgericht Bern-Mittelland nicht von sich aus die genaue Eröffnungszeit per Fax angekündigt hatte, wäre es an den BVD gelegen, sich danach zu erkundigen. Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, dass die betroffenen Behörden abmachen, dass die Entscheideröffnung ein paar Minuten vor Mitteilung per Fax durch das Regionalgericht Bern-Mittelland telefonisch angekündigt wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die von der Vorinstanz aufgeworfene Frage, ob von einer Behörde verlangt werden kann und muss, quasi permanent den Faxeingang zu überwachen, nicht.