Die BVD kündigten dem Regionalgericht Bern-Mittelland wiederum mit Fax um 08:59 Uhr die Beschwerdeerhebung an (pag. 27). Zwar ist die Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. April 2021 den BVD weder mündlich mitgeteilt noch die Übermittlung des Faxes unmittelbar vorher angekündigt worden. Diese mangelhafte Kommunikation zwischen den Behörden kann sich allerdings nicht zum Nachteil der Verurteilten auswirken. Da das Regionalgericht Bern-Mittelland nicht von sich aus die genaue Eröffnungszeit per Fax angekündigt hatte, wäre es an den BVD gelegen, sich danach zu erkundigen.