In seiner Eingabe vom 14. April 2021 verzichtete das Regionalgericht Bern- Mittelland – mit Verweis auf die Ausführungen in seinem Entscheid vom 13. April 2021 – grundsätzlich auf eine Stellungnahme. Im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit der Beschwerde wies es daraufhin, dass den BVD am 12. April 2021 einzig angekündigt worden sei, der Entscheid werde voraussichtlich am Folgetag eröffnet. Es sei fraglich, ob von einer Behörde die quasi permanente Überwachung eines Fax-einganges verlangt werden könne oder müsse, um innert weniger Minuten sodann eine Beschwerde erheben zu können. Vor diesem Hintergrund erscheine die Eingabe (bspw. unter Gewährung einer halbstündigen Reaktionszeit und einer