Um 08:59 Uhr kündigten die BVD beim Regionalgericht Bern-Mittelland an, gegen die Verfügung vom 13. April 2021 Beschwerde zu erheben, und setzten die Beschwerdekammer in Strafsachen mit E-Mail um 09:18 Uhr über die erfolgte Ankündigung der Beschwerdeerhebung in Kenntnis (pag. 19 ff.; pag. 27). Um 10:49 Uhr reichten die BVD beim Regionalgericht zuhanden der Beschwerdekammer in Strafsachen ihre Beschwerde ein. Sie beantragten, (1.) die Verurteilte sei weiterhin in Haft zu behalten und (2.) sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Verurteilte sei bis zum Entscheid über diese Beschwerde vorab in Haft zu belassen (pag.