2 Das Regionalgericht Bern-Mittelland überprüfte daraufhin vorab einzig die Aufrechterhaltung der Inhaftierung der Verurteilten und verfügte am 13. April 2021 deren Freilassung. Diese Verfügung wurde den BVD um 08:18 Uhr per Fax zugestellt (pag. 15). Um 08:59 Uhr kündigten die BVD beim Regionalgericht Bern-Mittelland an, gegen die Verfügung vom 13. April 2021 Beschwerde zu erheben, und setzten die Beschwerdekammer in Strafsachen mit E-Mail um 09:18 Uhr über die erfolgte Ankündigung der Beschwerdeerhebung in Kenntnis (pag.