Mit Verfügung vom 23. März 2021 hoben die BVD die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. August 2018 angeordneten Massnahmen wegen aussichtsloser Fortführung auf. Weiter verfügten sie, dass die Verurteilte zu Handen des Regionalgerichts Bern-Mittelland in Haft verbleibe. Die Verurteilte verzichtete am 25. März 2021 auf das Ergreifen eines Rechtsmittels gegen diese Verfügung der BVD. Gemeinsam mit den Vollzugsakten übermittelten die BVD am 26. März 2021 dem Regionalgericht Bern-Mittelland die Verfügung vom 23. März 2021 und ersuchten um einen Entscheid nach Art. 62c StGB.