63 StGB verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten der Massnahme aufgeschoben. Nachdem die Verurteilte die Massnahme am 12. August 2019 angetreten hatte, äusserte sie im März 2021 den Wunsch, diese abzubrechen. Daraufhin verlegten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) die Verurteilte am 22. März 2021 in das Regionalgefängnis Biel. Mit Verfügung vom 23. März 2021 hoben die BVD die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. August 2018 angeordneten Massnahmen wegen aussichtsloser Fortführung auf.