• Unverzügliche Wohnsitznahme im Foyer G.________ in Biel; • Ambulante (sucht)therapeutische Begleitung und Behandlung durch das Foyer G.________, die Klinik Südhang Biel oder der Psychiatrie Biel/Bienne; Weisung, sich der angeordneten Medikation zu unterziehen sowie an Therapiesitzungen und Gesprächen teilzunehmen, wobei das erste Gespräch innert zehn Tagen nach Entlassung aus der Haft stattzufinden hat; • Weisung sich auf Anordnung und Überprüfung der behandelnden psychiatrischen Fachperson der durch den Gutachter empfohlenen Depot-Medikation zu unterziehen;