Es mag zwar zutreffen, dass mit der Strafanzeige nach der Rechtsprechung ein ernstlicher Nachteil im Sinne von Art. 181 StGB einhergehen kann. Das Androhen einer Strafanzeige ist grundsätzlich dennoch zulässig. Wer Opfer einer Straftat geworden ist, darf dem Täter mit ei-