1. C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) erstattete am 22. Januar 2021 Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) wegen Nötigung, evtl. Erpressung und konstituierte sich als Straf- und Zivilklägerin. Am 25. März 2021 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), dass die Beschwerdeführerin nicht als Privatklägerin zugelassen werde. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 8. April 2021 Beschwerde und beantragte die Zulassung als Privatklägerin.