Es mag zwar zutreffen, dass die Schutzmaske angesichts der zurzeit bestehenden COVID- 19-Pandemie für die Tatbegehung nicht speziell beschafft werden musste. Auffällig ist indes doch, dass die Person «B» die Maske einzig beim Abbrennen des pyrotechnischen Gegenstandes getragen hat und diese alsdann nach der Tatbegehung wieder abgenommen hat. Es kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass eine Person bei einem erstmaligen Zünden eines pyrotechnischen Gegenstandes derart versiert gewirkt hätte, wie es in den Videoaufnahmen ersichtlich ist.