Die in der Fotodokumentation als «B» bezeichnete Person, bei der es sich mutmasslich um den Beschwerdeführer handelt, weiss genau, wie sie mit einer Handlichtfackel umzugehen bzw. diese zu zünden hat. Ausserdem wurde die Tat professionell vorbereitet (Beschaffen und Mitführen von Pyrotechnik und Vermummungsmaterial) und durchgeführt (Vermummung während der Tat, Demaskieren nach der Tat). Dass die Tat nicht innerhalb des Stadions erfolgte und aus diesem Grund der pyrotechnische Gegenstand nicht hineingeschmuggelt werden musste, ändert nichts an dieser Einschätzung.