5 Kantonspolizei Bern Videoaufnahmen gemacht. Auf den Videoaufnahmen ist ersichtlich, wie eine als «B» bezeichnete Person vor dem Stadion Seite H.________(Örtlichkeit) innerhalb der feiernden Fans eine Handlichtfackel abbrannte. Die vorhandenen Bildaufnahmen wurden intern unter Szenenkennern verbreitet, wobei einer die beschuldigte Person «B» als den Beschwerdeführer identifizierte. Der Beschwerdeführer verweigerte anlässlich der Einvernahme vom 2. Dezember 2020 die Aussage.