5.4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach vorliegend ein hinreichender Tatverdacht wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz durch missbräuchliche Verwendung eines pyrotechnischen Gegenstandes zu bejahen ist. Der Tatverdacht ergibt sich aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 7. Dezember 2020. Demnach versammelten sich nach dem Cupfinal am 30. August 2020 nach dem Spiel zwischen dem F.________(Fussballclub) und dem G.________(Fussballclub) einige Fans beim Stadion vor dem H.________(Örtlichkeit).