1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz, SprstG; SR 941.41) durch missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. Am 6. Januar 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 18. Januar 2021 Beschwerde.