Mithin ist die Schädigung anderer regelmässig nicht nur Nebenerscheinung, sondern Beweggrund, zumal hinreichend Gelegenheiten bestehen würden, diesem Hobby auf legale Art und Weise zu frönen. So werden etwa im Kanton Bern regelmässig Flächen für Graffitis zur Verfügung gestellt, was das illegale Sprayen und Taggen gemäss Medienberichterstattung allerdings nicht eindämmen konnte (vgl. «Der Bund» vom 8. April 2021; «Vom Reiz, unerkannt zu bleiben»). Die Anlasstat muss aus diesen Gründen als sozialschädlich und rücksichtslos bezeichnet werden.