2 Abs. 3 Bst. c der Verordnung des EJPD über die Leistungs- und Qualitätsanforderungen für forensische DNA-Analyselabors (DNA-Analyselabor-Verordnung EJPD; SR 363.11) werden für eine normale Analyse einer einfachen Spur ohne besondere Schwierigkeiten bis zu zwölf Arbeitstage benötigt. Es geht nicht an, dass die WSA-Abnahme erst nach Ablauf dieser Zeitdauer angeordnet werden kann, zumal die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt noch greifbar sein muss.