5 Vorliegend ergibt sich der hinreichende Tatverdacht bezüglich der Anlasstat daraus, dass der Beschwerdeführer gemäss Anzeigerapport vom 3. Mai 2021 nach Einschätzung der Polizei am Tatort anwesend war und auch gesprayt haben soll; ferner dass er gemäss Effektenverzeichnis bei der Anhaltung ein Paar Latexhandschuhe anhatte und der Sprühdeckel einer Spraydose bei ihm gefunden wurde. Es wurden zwei weitere Personen vorläufig festgenommen; gemäss den Einvernahmeprotokollen verweigerten jedoch alle drei festgenommenen Beteiligten die Aussage.