Vier Personen konnten auf der Flucht angehalten werden, wobei eine Person wegen eines Sturzes später im Spital verstarb. Am Tatort seien mehrere Spurenträger (Spraydosen, Sprühköpfe und Taschen) zuhanden des Kriminaltechnischen Dienstes sichergestellt worden. Die Person, welche sich der Kontrolle entzogen habe, sei nicht identifiziert worden bzw. weiterhin unbekannt. Alle drei festgenommenen Personen hätten die Aussage verweigert und seien darauf entlassen worden. Der Polizei seien mehrere Graffitis mit demselben Schriftzug bekannt. Der Sachschaden belaufe sich gemäss B.________ AG auf CHF 4'937.55. 7.1 Gemäss Art. 255 Abs. 1 Bst.