«Ich bin nicht vorbestraft und bestreite, dass es mehrere Graffitis mit dem gleichen Schriftzug gibt und dass es dort DNA-Spuren gibt. Es gibt keine Hinweise auf andere Straftaten von gewisser Schwere. Die Generalstaatsanwaltschaft will dies nur konstruieren. Sonst müsste sie die Strafverfahren zusammenführen und mir auch dort die Akten zeigen. Nur ein Hinweis in einem Polizeibericht reicht nicht für einen Abgleich und auch nicht, um mich quasi als "Serienverbrecher" darzustellen. […] Ich finde es stossend, dass die DNA-Entnahme nun auf einen Polizeibericht gestützt wird, der nach der Verfügung erstellt wurde (am 3. Mai 2021).