Es ist nicht nötig, mein DNA-Profil für die Aufklärung der aktuellen Straftat zu haben. […] Ich bin ausserdem nicht vorbestraft und bestreite, dass von mir eine grosse Gefahr für andere Straftaten ausgeht, wie dies die Staatsanwaltschaft schreibt. Das Erstellen eines DNA-Profils und meine erkennungsdienstliche Erfassung sind deshalb unnötig und nicht verhältnismässig.» 5. In seiner Replik macht er ferner geltend: