«In der Verfügung steht, dass Gegenstände «zurückgelassen» wurden. Ob und wenn ja, auf welchen dieser Gegenstände sich tatsächlich Spuren befinden, welche mit meiner DNA verglichen werden könnten, wird in der Verfügung nicht ausgeführt. Ich sehe nicht ein, weshalb vor Ort gefundene Gegenstände quasi automatisch die Erstellung eines DNA-Profils zur Folge haben sollten. Es ist unbestritten, dass ich dort vor Ort war - das DNA-Profil und die erkennungsdienstliche Erfassung sind nicht notwendig für die Aufklärung der Tat vom 27. März 2021. Es ist nicht nötig, mein DNA-Profil für die Aufklärung der aktuellen Straftat zu haben.