«Vorliegend wird A.________ verdächtigt, in Mittäterschaft mit vier anderen Personen eine abgestellte Zugkomposition versprayt zu haben. Alle fünf Personen, die sich vor Ort aufhielten, konnten sich nach Ansprache durch die Polizei vorerst einer Anhaltung durch Flucht entziehen, aber später bis auf eine flüchtig gebliebene Person identifiziert werden. Während der Flucht wurden verschiedene Gegenstände wie Spraydosen, etc. von der Täterschaft zurückgelassen. Sämtliche angehaltenen Personen, welche der Sachbeschädigung verdächtigt werden, schwiegen sich bisher zum Vorfall aus und machten von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch.