1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Sachbeschädigung verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 30. März 2021 (zugestellt: 1. April 2021) die erkennungsdienstliche Erfassung inkl. Wangenschleimhautabstrich sowie Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers. Dagegen erhob dieser am 9. April 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Gleichzeitig beantragte er Einsicht in die amtlichen Akten.