6 gen handelt es sich um einen Zeitvertreib, welcher die (zuweilen fortgesetzte) Sachbeschädigung von öffentlichem und privatem Eigentum zur eigenen Selbstverwirklichung zum Gegenstand hat. Mithin ist die Schädigung anderer regelmässig nicht nur Nebenerscheinung, sondern Beweggrund, zumal hinreichend Gelegenheiten bestehen würden, diesem Hobby auf legale Art und Weise zu frönen.