Die Staatsanwaltschaft wird deshalb voraussichtlich Täterschaft und individuelle Tatbeiträge anderweitig nachweisen müssen. Neben dem Anzeigerapport und dem Effektenverzeichnis stehen ihr hierfür soweit ersichtlich lediglich die sichergestellten Spurenträger (Spraydosen, Sprühköpfe und Handschuhe) als Beweismittel zur Verfügung. Unter der Hypothese einer Tatbetei-