Dies ist ein logischer Irrtum: erst wenn DNA-Spuren gefunden wurden, können diese auch verglichen werden. Sonst erfolgt die DNA-Entnahme und -Auswertung auf Vorrat (wie eben hier), was nicht zulässig ist. Es geht nicht, DNA zu erheben und dann erst zu schauen, ob es Spuren gibt. Ich bestreite, dass es auswertbare Spuren gibt, die bereits erhoben wurden. […] Ich bestreite weiter, dass es mehrere Graffitis mit dem gleichen Schriftzug gibt und dass es dort DNA-Spuren gibt. Auf alle Fälle ist davon in den Akten nichts rechtsgenüglich vorhanden.