schwerdeführers infolge wiederholter Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung hängig. Unklar ist, wie der Entscheid des Verwaltungsgerichts ausfallen und wie der Beschwerdeführer hierauf reagieren wird. Gemäss S. 3 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 24. März 2021 kam es in der Vergangenheit regelmässig zu delinquentem Verhalten seitens des Beschwerdeführers nach einem negativen Entscheid einer Behörde. Weiter ist bekannt, dass der Beschwerdeführer einen Groll auf diverse Behörden der Stadt E.________(Ortschaft) und die Kantonspolizei Bern hat (vgl. S. 4 des Anzeigerapports des Kantonspolizei Bern vom 16. April 2021;