Seit dem 1. Januar 2020 wohnt der Beschwerdeführer im Kanton Luzern. Die Abklärungen bei der Kantonspolizei Luzern ergaben, dass sich der Beschwerdeführer weiterhin auffällig verhält und es seit dem 28. Februar 2020 bis am 1. Februar 202 (richtig: 2021) zu 16 Einsätzen der örtlichen Polizei gekommen ist (vgl. S. 3 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 24. März 2021). Gemäss der vom Beschwerdeführer eingereichten Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 8. April 2021 ist derzeit ein Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 8. Januar 2021 betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung des Be-