Die Beschwerdeführerin wendet sich schliesslich gegen die Kürzung ihrer Auslagen um CHF 20.00. Sie macht geltend, bei den in der Kostennote aufgeführten E-Mails handle es sich ausschliesslich um Secure-Mails, welche im Gegensatz zu normalen E-Mails kostenpflichtig seien. Die 20 versendeten Secure-Mails müssten mit je CHF 1.00 (anstatt ursprünglich CHF 1.50) ersetzt werden. Der Beschwerdeführerin ist beizupflichten, dass betreffend die Frage, ob der Versand einer E-Mail als Auslage abgerechnet werden darf, zu differenzieren ist. Beim Versand «gewöhnlicher» E-Mails fallen keine Kosten an, die einzelnen E-Mails angerechnet werden können.