ohne Berücksichtigung der zusätzlichen E-Mail-, Telefon- und Briefkontakte von 245 Minuten, d.h. rund 4 Stunden; ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der nicht unterteilte Aufwand vom 30. Januar 2020 von 20 Minuten für die Besprechung mit dem Beschuldigten und die Mandatseröffnung) über dem von einem fachlich ausgewiesenen, gewissenhaften Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Bedeutung der Streitsache, der durchschnittlichen Schwierigkeit des Verfahrens und des durchschnittlichen Aktenumfanges (2 Bundesordner) für die korrekte Erledigung des Verfahrens benötigten gebotenen Aufwand liegt.