die Staatsanwaltschaft angenommen gehabt. Weiter ist der Generalstaatsanwaltschaft zuzustimmen, dass der geltend gemachte Aufwand für Besprechungen mit dem Beschuldigten (475 Minuten, d.h. rund 7.9 Stunden [8 Besprechungen innert 7 Monaten]; ohne Berücksichtigung der zusätzlichen E-Mail-, Telefon- und Briefkontakte von 245 Minuten, d.h. rund 4 Stunden; ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der nicht unterteilte Aufwand vom 30. Januar 2020 von 20 Minuten für die Besprechung mit dem Beschuldigten und die Mandatseröffnung) über dem von einem fachlich ausgewiesenen