Stattdessen sei eine Pauschale von CHF 1.50 für den Versand des Secure-Mails verrechnet worden. Im Nachgang an die Einreichung der Honorarnoten sei vom Obergericht des Kantons Bern am 28. April 2020 der Entscheid ZK 19 645 ergangen. In diesem sei festgehalten worden, dass für den Versand von Secure-Mails CHF 1.00 verrechnet werden dürfe. In casu werde deshalb mit Verweis auf diese Rechtsprechung beantragt, die Kürzung der Auslagen um CHF 10.00 anstelle von CHF 30.00 vorzunehmen (20 Secure- Mails x CHF 1.00).