Insgesamt erscheint in Gesamtbetrachtung sowie im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen eine deutliche Kürzung des geltend gemachten Honorars angezeigt. Unter Berücksichtigung der konkret genannten Kürzungen im Umfang von 6 Stunden (richtig: 8.16 Stunden) erscheint vorliegend insgesamt ein Honorar von 50 Stunden als geboten. Das amtliche Honorar wird folglich auf 50 Stunden und die Auslagen auf CHF 246.20 festgesetzt. Dass ein Teil der Aufwendungen durch Rechtspraktikanten geleistet wurde, wurde bereits mit der Verrechnung der Hälfte der Zeit berücksichtigt.