3. 3.1 Die Beschwerdeführerin machte in ihren Honorarnoten vom 21. April 2020 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im Strafverfahren wegen Diebstahls, evtl. 2 Hehlerei, Betrugs etc. ein Honorar von total CHF 13’544.55 geltend (61.5 Stunden à CHF 200.00, zuzüglich Auslagen von CHF 276.20 und MWST von CHF 968.35; inkl. Honorar für Beschwerdeverfahren BK 20 49). In ihrer Stellungnahme vom 24. März 2021 erachtete Rechtsanwältin B.________ namens der Beschwerdeführerin eine Aufwandkürzung von 260 Minuten auf 57.17 Stunden als gerechtfertigt.