Weiter beanstandet die Beschwerdeführerin, dass das Regionalgericht den Grundsatz «in dubio pro reo» nicht angewandt habe, woraus ihr ein Nachteil erwachsen sei, und darüber hinaus allgemein gegen den in Art. 5 Abs. 3 der Bundesverfassung verankerten Grundsatz «Handeln nach Treu und Glauben» verstossen habe. Abschliessend verweist die Beschwerdeführerin auf ein .________-Video (https://._____