Infolgedessen begann die zehntägige Einsprachefrist am Folgetag, dem 27. November 2020 zu laufen und endete am 7. Dezember 2020. Ferner ist nicht bestritten, dass grundsätzlich der Poststempel das Datum der Übergabe an die Schweizerische Post darstellt, weil die eigenhändige Datierung der Manipulierbarkeit unterliegt, was auch die Beschwerdeführerin im eingereichten Video (Minute 11.12) anerkennt.