Gegen diese Verfügung reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Schreiben vom 28. März 2021 beim Regionalgericht Beschwerde ein. Das Regionalgericht leitete die Eingaben zusammen mit den amtlichen Akten zuständigkeitshalber dem Obergericht des Kantons Bern weiter. Im Rahmen des Schriftenwechsels verzichteten die Generalstaatsanwaltschaft und das Regionalgericht am 13. April und 14. April 2021 auf eine Stellungnahme.