mit Eingabe vom 25. Februar 2021 erneut den fristgerechten Einwurf ihrer Einsprache in den Briefkasten der Schweizerischen Post. Das Regionalgericht schloss mit Entscheid vom 16. März 2021 auf Verspätung der Einsprache, trat auf die Einsprache wegen Verspätung nicht ein und stellte die Rechtskraft des Strafbefehls vom 20. November 2020 (BM 20 42347) fest.